Entlassung eines Polizeikommissars aus dem Probebeamtenverhältnis rechtmäßig
Die Entlassung eines im Dienst des beklagten Landes Rheinland-Pfalz stehenden Polizeikommissars aus dem Beamtenverhältnis auf Probe ist rechtmäßig. Der Beklagte sei beurteilungsfehlerfrei von der charakterlichen Nichteignung des Klägers für den Polizeidienst ausgegangen. So entschied das VG Koblenz (Az. 5 K 733/23).
Source: Datev – Entlassung eines Polizeikommissars aus dem Probebeamtenverhältnis rechtmäßig