Einsichtsrechte von Bußgeldempfängern in Messunterlagen

Das OLG Frankfurt hat grundsätzlich ausgeführt, wie die Überprüfung eines vorgeworfenen Geschwindigkeitsverstoßes vom Betroffenen selbst oder dem Verteidiger erfolgen kann (Az. 2 Orbs 233/24).
Source: Datev – Einsichtsrechte von Bußgeldempfängern in Messunterlagen

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