Eingeworfene Autoscheibe: Autoaufbruch außerhalb des Hotelparkplatzes ist nicht dem Hotel zuzurechnen

Das AG München wies die Klage eines Hotelgastes gegen ein litauisches Hotel ab, mit der dieser Schadensersatz wegen eines vor dem Hotel aufgebrochenen Pkws geltend machte (Az. 173 C 21722/19).
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