Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer hat im Rahmen einer einstweiligen Verfügung Anspruch auf eine stufenweise Wiedereingliederung

Das ArbG Aachen hat entschieden, dass ein schwerbehinderter Arbeitnehmer Anspruch auf die Durchführung einer stufenweisen Wiedereingliederung gegenüber seiner Arbeitgeberin haben und er diesen auch im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens durchsetzen kann (Az. 2 Ga 6/24).
Source: Datev – Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer hat im Rahmen einer einstweiligen Verfügung Anspruch auf eine stufenweise Wiedereingliederung

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker