Ein Halter trägt Verantwortung für ein Tier als Mitgeschöpf
Ein Tier mag wirtschaftlich nur wenig wert sein. Wird es verletzt, kann es sein, dass der Schädiger Behandlungskosten zu ersetzen hat, die den Wert des Tieres um ein Vielfaches übersteigen. So entschied das OLG Celle (Az. 20 U 36/20).
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