Eilantrag des Leiters der EG Göhrde auf Hinausschieben des Ruhestands abgelehnt
Das VG Lüneburg hat den Eilantrag eines Lüneburger Polizeivollzugsbeamten, seinen Pensionseintritt um ein Jahr hinauszuschieben, abgelehnt, denn einer Weiterbeschäftigung des Antragstellers stünden dienstliche Gründe entgegen (Az. 8 B 1/21).
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