Ehemann muss nach der Scheidung der Ehefrau vereinbarte „Abendgabe“ zahlen

Das OLG Oldenburg hat eine Entscheidung des AG Nordhorn bestätigt, nach der ein Ehemann seiner Ehefrau nach der Scheidung rund 40.000 Euro zahlen muss (Az. 13 UF 82/21).
Source: Datev – Ehemann muss nach der Scheidung der Ehefrau vereinbarte „Abendgabe“ zahlen

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