Doktoranden Rückzahlung einer rechtswidrigen Vergütung für Promotionsbetreuungen zugesprochen
Das OLG Stuttgart hat einen Professor und seine Ehefrau zur Rückzahlung von Vergütungen für die Promotionsbetreuung einer Zahnärztin und eines Zahnarztes in Höhe von jeweils 17.850 Euro verurteilt (Az. 10 U 120/21 und 10 U 121/21).
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