Die Richtlinie über Massenentlassungen gilt auch im Fall des Eintritts des Arbeitgebers in den Ruhestand

Der EuGH entschied, dass die Richtlinie über Massenentlassungen auch im Fall des Eintritts des Arbeitgebers in den Ruhestand gilt. Das spanische Gesetz ist mit der Richtlinie unvereinbar (Rs. C-196/23).
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