DFB-Schiedsrichter können vor Arbeitsgerichten klagen

Das LAG Köln hat in einer nunmehr veröffentlichten Entscheidung vom 16.06.2025 beschlossen, dass für Schiedsrichter des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet ist (Az. 5 Ta 58/25).
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