Der auf einen bekannten Sprachassistenten lautende Vorname eines Mädchens darf geändert werden

Das VG Göttingen hat entschieden, dass eine Klägerin, deren Vorname mit dem Namen eines bekannten Sprachassistenten identisch ist, einen Anspruch auf Änderung ihres Vornamens hat (Az. 4 A 79/21).
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