Dekorieren des häuslichen Wohnzimmers eines ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters ist keine versicherte Vorbereitungshandlung
Das Dekorieren des häuslichen Wohnzimmers eines ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters anlässlich des „Weibersturms“ an Weiberfastnacht ist keine versicherte Vorbereitungshandlung i. S. d. gesetzlichen Unfallversicherung. So entschied das SG Trier (Az. S 1 U 95/19).
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