Coronahilfen: Antragstellung erfordert Steuernummer im einheitlichen Bundesschema
Die Anträge für die Gewährung von Coronahilfen erfordern die Eingabe der Steuernummer im vereinheitlichten Format. Darauf weist das BMWi in seiner Ausfüllhilfe zu den Hilfsprogrammen ausdrücklich hin. Der DStV hatte eine Klarstellung angeregt.
Source: Datev – Coronahilfen: Antragstellung erfordert Steuernummer im einheitlichen Bundesschema