Corona: Verbindliche Testangebote in Betrieben
Bundesarbeitsminister Heil hat dem Bundeskabinett dargelegt, wie die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) verlängert und ergänzt wird. Die Änderungen erfolgen per Verordnung und sind am 20.04.2021 in Kraft getreten.
Source: Datev – Corona: Verbindliche Testangebote in Betrieben