Corona-Sonderzulage an niedersächsische Beamte ist grundsätzlich pfändbar
Der BGH hat entschieden, dass die gemäß § 63a des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (NBesG) an alle Besoldungsempfänger zu zahlende Corona-Sonderzahlung keine unpfändbare Erschwerniszulage darstellt (Az. IX ZB 24/22).
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