Corona-Maßnahmen können zum Erlass von Zinsen führen

Das FG Münster entschied, dass Nachzahlungszinsen zu erlassen sind, soweit sie auf Steuernachzahlungen entfallen, für den nach einem BMF-Schreiben zu den Auswirkungen des Corona-Virus ein Anspruch auf zinsfreie Stundung bestanden hat (Az. 13 K 1920/21).
Source: Datev – Corona-Maßnahmen können zum Erlass von Zinsen führen

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