Corona-Infektionszahlen zu Ortsgemeinden müssen an die Presse herausgegeben werden
In Rheinland-Pfalz müssen die Behörden Auskünfte zu SARS-CoV2-Infektionszahlen an die Presse grundsätzlich auch dann erteilen, wenn diese heruntergebrochen auf die Ebene der Ortsgemeinden begehrt werden. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz in einem Eilrechtsschutzverfahren (Az. 2 B 11397/20).
Source: Datev – Corona-Infektionszahlen zu Ortsgemeinden müssen an die Presse herausgegeben werden