
Kürzere Restnutzungsdauer eines Gebäudes kann durch Wertgutachten nachgewiesen werden
Wird im Rahmen eines Wertgutachtens die Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach der Wertermittlungsverordnung bestimmt, kann diese der Berechnung des AfA-Satzes zugrunde gelegt werden. Dies entschied das FG Münster (Az. 1 K