
Fahrverbot bei Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter
Die Anordnung eines bußgeldrechtlichen Fahrverbots ist auch bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter rechtmäßig. Bestimmend bleiben die konkreten Umstände der jeweiligen Fahrt. Dies entschied das OLG Zweibrücken (Az. 1 Owi