
Strengere Vorgaben für zuvor straffällig gewordenen Betreiber eines Pflegedienstes rechtens
Liegen erhebliche Anhaltspunkte (hier: strafrechtliche Verurteilung wegen Abrechnungsbetrugs) dafür vor, dass Pflegesachleistungen auch in anderen Fällen nicht korrekt abgerechnet wurden, ist es zur Begründung von geltend gemachten Vergütungsansprüchen nicht ausreichend,