
BFH: Nacherhebung der Kapitalertragsteuer für eine offene Gewinnausschüttung in den Fällen des § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG
Der BFH hatte zu entscheiden, ob im Fall einer unbescheinigten Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 5 Sätze 2 und 3 KStG im Zeitpunkt des Zuflusses der Kapitalerträge beim Gläubiger eine