
Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG bei Aufgabe nur einer von mehreren Tätigkeiten
Das BMF hat zur Anwendung des EuGH-Urteils C-374/19 vom 09.07.2020 „Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler“ und des Folgeurteils des BFH V R 20/20 (V R 61/17) vom 27.10.2020 Stellung genommen und den