
Stadt Velbert muss Wochenmärkte nicht privatem Veranstalter überlassen
Das OVG Nordrhein-Westfalen entschied, dass die private Veranstalterin keinen Anspruch auf die beantragte Marktfestsetzung hat, weil die von der Stadt als öffentliche Einrichtung i. S. v. § 8 GO NRW