
Solidaritätsbeitrag für fossile Energieunternehmen
Die EU-Notfallmaßnahmen-Verordnung verpflichtet die Bundesregierung, bis Jahresende eine Abgabe für fossile Energieunternehmen einzuführen. Diese Abgabe soll die aktuellen Übergewinne der besagten Unternehmen erfassen. Die Bundesregierung hat diese Vorgabe im Jahressteuergesetz