
„Wohnort“ in Gerichtsstandsklausel einer Versicherung ist Wohnort bei Klageerhebung
Stellen Versicherungsbedingungen einer ausländischen Lebensversicherung in einer Gerichtsstandsklausel auf den Wohnort des Versicherungsnehmers ab, kommt es auf den Wohnort bei Klageerhebung – nicht bei Vertragsschluss – an. So entschied das