
Bundesgerichtshof entscheidet über die Pflicht zur Zahlung von „Negativzinsen“ aus einem Schuldscheindarlehen
Der BGH hat entschieden, dass es bei einer unter Geltung des dispositiven Gesetzesrechts von § 488 Abs. 1 BGB getroffenen Zinsabrede keiner ausdrücklichen Festlegung einer Zinsuntergrenze bedarf, um bei einem