
Versicherte hat Anspruch auf Übergangsgeld während einer Reha-Maßnahme
Während einer stationären Reha haben Versicherte gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Anspruch auf Übergangsgeld. Voraussetzungen ist, dass sie unmittelbar vor Beginn der medizinischen Leistung Arbeitslosengeld oder eine vergleichbare Leistung bezogen haben