
Umsatzsteuerbefreiung der eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundenen Leistungen
Aufgrund der Anpassung des § 4 Nr. 16 UStG durch das Jahressteuergesetz 2020, der Anpassung des § 4 Nr. 25 UStG durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität