
Gesetzeslücke bei der Schenkungsteuer ermöglicht steuerfreie Wertverschiebungen
Das FG Hamburg entschied, dass die disquotale Einlage in die ungebundene Kapitalrücklage einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) keinen schenkungsteuerpflichtigen Vorgang darstellt (Az. 3 K 188/21). Source: Datev – Gesetzeslücke bei