
Krankenhausabrechnung: Übergangsregelung zur Aussetzung des Aufrechnungsverbots rechtmäßig
Das LSG Bayern hatte zu entscheiden, ob auf der Grundlage der im Zusammenhang mit dem MDK-Reformgesetz eingeführten Öffnungsklausel des § 109 Abs. 6 Satz 3 SGB V die Deutsche Krankenhausgesellschaft