
Juristische Direktorin des RBB unterliegt mit Kündigungsschutzklage
Das LAG Berlin-Brandenburg hat in dem Rechtsstreit zwischen der Juristischen Direktorin und dem RBB Rundfunk Berlin-Brandenburg im Berufungsverfahren die Entscheidung des ArbG Berlin teilweise abgeändert. Das LAG hat keine Sittenwidrigkeit