
Zulässigkeit einer Klausel in einer Jahres-Reiseversicherung, wonach „nicht versichert Schäden durch Pandemien“ sind
Der BGH hat entschieden, dass eine Klausel in einer Jahres-Reiseversicherung, wonach Schäden durch Pandemien nicht versichert sind, nicht nach § 307 Abs. 1 BGB wegen eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot