
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe in Sachsen in 2014 und 2015 verfassungswidrig
Das BVerfG entschied, dass § 4 Abs. 1 Nr. 5 SächsKiStG in der bis zum 31.08.2015 geltenden Fassung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist,