
Örtliche Zuständigkeit für Unternehmer mit Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung außerhalb des Geltungsbereiches der AO nach der UStZustV
Das BMF teilt mit, dass für die Umsatzbesteuerung der in Luxemburg ansässigen Unternehmer – abweichend von § 1 Absatz 1 Nummer 15 UStZustV – für einen Übergangszeitraum eine geänderte Zuständigkeit