
BFH zur Gewerbesteuerfreistellung: Keine erweiterte Grundstückskürzung bei Halten von Oldtimern als Anlageobjekt
Der BFH hat entschieden, dass eine in § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG nicht ausdrücklich erlaubte Nebentätigkeit auch dann zum Ausschluss der erweiterten Grundstückskürzung führen kann, wenn mit