
Polnische Einzelhandelssteuer und ungarische Werbesteuer verstoßen nicht gegen das Beihilferecht der EU
Nach Ansicht von EuGH-Generalanwältin Kokott verstoßen die polnische Einzelhandelssteuer und die ungarische Werbesteuer nicht gegen das Beihilferecht der EU. Das Beihilferecht stehe einer progressiv ausgestalteten Umsatzbesteuerung von Unternehmen nicht entgegen