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19. Änderung der Gebührenordnung der WPK

Der Beirat der Wirtschaftsprüferkammer hat die 19. Änderung der Gebührenordnung der WPK beschlossen. Nach dem Grundsatz der Kostendeckung wird die Gebühr für die Bearbeitung eines Antrages auf Bestellung als Wirtschaftsprüfer/vereidigter

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    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker