
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch Betrieb einer automatischen Schiebetür im Eingangsbereich eines Bahnhofs und Sturz einer Passantin
Das LG Oldenburg hat einer 81-jährigen Rentnerin Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen die Betreiberin eines Bahnhofs aufgrund eines Unfalls mit einer automatischen Schiebetür zugesprochen. Die Beklagte habe ihre Verkehrssicherungspflicht