
Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom 13. Mai 2020 zur Besteuerung von Grenzpendlern – Dritte Verlängerung
Das BMF hat sich mit Frankreich darauf verständigt, dass die Konsultationsvereinbarung zur Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer*innen im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie zumindest bis zum 30.