
Auch beim Handel mit FFP2-Masken muss sorgfältig geprüft werden, ob das geliefert wird, was bestellt wurde
Auch beim Handel mit FFP2-Masken muss sorgfältig geprüft werden, ob das geliefert wird, was bestellt wurde. Das LG Köln entschied, dass einem Händler keine Ansprüche zustehen, der nicht ordentlich nachschaut,