
Rückwirkende Einführung einer Regelung über den nur ratierlichen Abzug von in einem Einmalbetrag geleisteten Erbbauzinsen teilweise nichtig
Das BVerfG entschied, dass die rückwirkende Änderung des Abflussprinzips durch § 11 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 1 in Verbindung mit § 52 Abs. 30 Einkommensteuergesetz in der Fassung des