
Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen im Zusammenhang mit der Eindämmung und Bekämpfung der COVID-19-Pandemie – Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 UStG
Aus Billigkeitsgründen können Leistungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Eindämmung und Bekämpfung der COVID-19-Pandemie von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen Einrichtungen, die keine systematische Gewinnerzielung anstreben, erbracht werden,