
BFH: Erweiterte Kürzung und Drei-Objekt-Grenze bei erstmaligen Grundstücksveräußerungen im sechsten Jahr
Ein der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG entgegenstehender gewerblicher Grundstückshandel liegt im Regelfall dann vor, wenn innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs von in der Regel