
Entscheidung des BVerfG zur 6 %-Verzinsung – Steuerverwaltung sorgt für vorläufige Umsetzung, bis Gesetzgeber notwendige Neuregelung trifft
Das BVerfG hat die gesetzlich geregelte 6 %-Verzinsung von Steuerforderungen und Steuererstattungen für verfassungswidrig erklärt. Die Finanzämter dürfen das Gesetz nur noch für Verzinsungszeiträume bis einschließlich 31.12.2018 weiter anwenden. Für