
Kündigung eines Geschäftsführers wegen unzulässiger Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern ist wirksam
Die Verletzung von Überwachungs- und Kontrollpflichten des ressortfremden Mitgeschäftsführers betreffend sachlich nicht gerechtfertigte Höhergruppierung von Betriebsratsmitgliedern rechtfertigt die fristlose Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrags. Damit besteht auch kein Anspruch auf weitere Tantiemen.