
Räumliche Abgrenzung des Netzgebiets der allgemeinen Versorgung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes
In räumlicher Hinsicht entspricht ein Netzgebiet jeweils dem Gebiet, für das ein Vertrag zwischen einem Energieversorgungsunternehmen und der Gemeinde über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb