
Erlass eines Gewinnfeststellungsbescheids nach irriger Annahme eines Folgebescheids
Das FG Baden-Württemberg hat u. a. entschieden, dass die Voraussetzung für die Anwendung des § 174 Abs. 3 AO die subjektive Annahme der Finanzbehörde ist, dass ein bestimmter Sachverhalt statt