
Umbettung einer Urne nur in eng begrenzten Ausnahmefällen
Die Umbettung von Urnen ist grundsätzlich nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. Dies hat das VG Berlin bestätigt (Az. VG 21 K 129/21). Source: Datev – Umbettung einer Urne nur

Die Umbettung von Urnen ist grundsätzlich nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. Dies hat das VG Berlin bestätigt (Az. VG 21 K 129/21). Source: Datev – Umbettung einer Urne nur

Wer seine Nachbarn durch beharrliche Bedrohungen mit der Verletzung ihrer Gesundheit oder gar ihres Lebens zum Wegzug veranlasst, kann ihnen zum Ersatz der durch den Umzug entstehenden Schäden verpflichtet sein.

Laut Schlussantrag in einer Rechtsache zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung vor dem EuGH ist ein Arbeitgeber im Rahmen angemessener Vorkehrungen verpflichtet, einen Arbeitnehmer, der die Eignung verloren hat, seinen

Der EuGH, der vom Arbeitsgericht um Vorabentscheidung im Fall eines in Teilzeit beschäftigten Reserve-Feuerwehrmanns ersucht wurde, stellt insbesondere klar, inwieweit Bereitschaftszeiten in Form von Rufbereitschaft als „Arbeitszeit“ im Sinne der

Ein Mitgliedstaat darf den grundsätzlich vollständigen und automatischen Ausschluss von Rentenansprüchen aus der Insolvenzmasse nicht davon abhängig machen, dass das Altersversorgungssystem, aus dem sich diese Ansprüche ergeben, zuvor in diesem

Auch Erbfälle ab dem 01.07.2016 unterliegen der Erbschaftsteuer – dies hat der BFH bestätigt. Seine Entscheidung war von der Praxis mit Spannung erwartet worden, da insbesondere in Frage gestellt wurde,

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob Zinszahlungen aus Wandelanleihen, über die Teilschuldverschreibungen ausgegeben sind, beschränkt steuerpflichtig und damit kapitalertragsteuerpflichtig sind (Az. I R 6/18). Source: Datev – BFH:

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG auch dann Anwendung findet, wenn beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft durch

Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Berichtigung des Steuerbetrages gemäß § 14c UStG im Streitjahr (hier: 2011) zu berücksichtigen ist und ob die Zustimmung des Finanzamts bei § 14c

Der BFH hatte zu klären, ob in die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Sportwettensteuer auch die auf die Spieler umgelegte Sportwettensteuer miteinzubeziehen ist (Az. IX R 30/18). Source: Datev – BFH:
Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.
Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker
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