Bundestag beschließt Gesetz zu Anwalts-, Notar- und Steuerberaterkammern
Der Bundestag hat am 04.07.2024 den Gesetzentwurf „zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe“ in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 20/12144) in 2./3. Lesung angenommen. Geändert wurde auch die Wirtschaftsprüfungsordnung.
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