Bundesrechnungshof darf Berufsgenossenschaften prüfen
Berufsgenossenschaften unterliegen als bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts und Unfallversicherungsträger mit ihrer Haushalts- und Wirtschaftsführung der Prüfung durch den Bundesrechnungshof. Dies hat das BVerwG entschieden (Az. 6 C 12.19).
Source: Datev – Bundesrechnungshof darf Berufsgenossenschaften prüfen